al. Grunwaldzka 87/91 lok. 10, 80-244 Gdańsk +48 790 377 775 [email protected]
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Häufig gestellte Fragen

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Welche Rechtsdienstleistungen bietet die Kanzlei Suchanek Stramski Adwokaci an?

Umfassende rechtliche Betreuung von Unternehmen und Privatpersonen: Handelsgesellschaftsrecht, zivilrechtliche Verträge, Forderungseinzug, Gerichtsverfahren, Immobilientransaktionen, Familien- und Strafrecht, Steuerstrafsachen, Vertretung vor Behörden sowie Datenschutz (DSGVO, poln. RODO).

In welchen Angelegenheiten vertreten Sie Mandanten vor Gericht?

In Wirtschafts-, Zivil-, Familien-, Straf-, Verwaltungs- und Verbrauchersachen. Wir vertreten Mandanten auch vor Verwaltungs- und Aufsichtsbehörden, etwa vor dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (Prezes URE), der Finanzaufsichtsbehörde (KNF), den Behörden der Nationalen Steuerverwaltung (Krajowa Administracja Skarbowa) oder dem Präsidenten des Amtes für Schienenverkehr (Prezes Urzędu Transportu Kolejowego).

Kann ich eine Rechtsberatung online erhalten?

Ja. Wir beraten telefonisch und per Videogespräch – ohne dass Sie in die Kanzlei kommen müssen. Unterlagen und Vollmacht können aus der Ferne übermittelt werden.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit der Kanzlei ab?

Wir beginnen mit einer Beratung, in der wir die Angelegenheit analysieren und mögliche Lösungen aufzeigen. Anschließend legen wir die Strategie fest, vereinbaren die Bedingungen der Zusammenarbeit schriftlich, erstellen die Unterlagen und vertreten den Mandanten in Verhandlungen oder vor Gericht.

Unterstützen Sie bei der Gründung und Eintragung von Gesellschaften?

Ja. Wir unterstützen Unternehmer bei der Gründung und Eintragung von Gesellschaften, bei Umwandlungen, Verschmelzungen, Spaltungen und Liquidationen sowie bei Änderungen des Gesellschaftsvertrags und bei Gesellschaftervereinbarungen.

Was kosten Rechtsdienstleistungen?

Das hängt von der Komplexität der Angelegenheit, dem Umfang der Unterstützung und dem Arbeitsaufwand ab. Das Honorar vereinbaren wir individuell nach Prüfung der Angelegenheit und legen es dem Mandanten stets schriftlich vor, bevor die Zusammenarbeit beginnt.

Vertreten Sie Mandanten in Strafsachen?

Ja. Wir verteidigen in Straf-, Wirtschaftsstraf- und Steuerstrafsachen – u. a. wegen Betrugs, Managerdelikten sowie Straftaten im Zusammenhang mit Glücksspiel und Spielautomaten. Wir vertreten auch Geschädigte und unterstützen im Vollstreckungsverfahren, z. B. bei der elektronischen Überwachung.

Bei welchen Immobilienangelegenheiten können Sie helfen?

Beim Kauf, Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien, bei der Prüfung des Grundbuchs (księga wieczysta) und von Verträgen, bei Hypotheken, bei der Klärung der Rechtslage einer Immobilie sowie in Streitigkeiten über Eigentum, Ersitzung, Aufhebung von Miteigentum und Räumung.

Vertreten Sie Mandanten vor Behörden?

Ja – vor Finanzämtern und Zoll- und Finanzämtern (urzędy celno-skarbowe), dem Präsidenten der Energieregulierungsbehörde (Prezes Urzędu Regulacji Energetyki), dem Nationalen Zentrum zur Unterstützung der Landwirtschaft (Krajowy Ośrodek Wsparcia Rolnictwa), der Finanzaufsichtsbehörde (Komisja Nadzoru Finansowego) und dem Präsidenten des Amtes für Schienenverkehr (Prezes Urzędu Transportu Kolejowego). Wir unterstützen bei der Erlangung von Konzessionen und Genehmigungen, bei Kontrollen und in Verwaltungsstreitigkeiten.

Wie kann ich die Kanzlei kontaktieren?

Rufen Sie uns unter 790 377 775 an, schreiben Sie an [email protected] oder hinterlassen Sie eine Nachricht im Formular auf der Kontaktseite. Die Kanzlei befindet sich in der al. Grunwaldzka 87/91 lok. 10 in Gdańsk.

Ich habe eine Klage erhalten. Wie viel Zeit habe ich?

Die Frist für die Klageerwiderung setzt das Gericht; sie ergibt sich aus dem Schreiben, das Sie erhalten haben. In Wirtschaftssachen müssen alle Behauptungen und Beweismittel bereits in der Klageerwiderung angeführt werden. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag – nehmen Sie sofort Kontakt auf, damit Zeit für die Vorbereitung der Verteidigung bleibt.

Bleibt vertraulich, was ich einem Rechtsanwalt sage?

Ja. Alles, was der Rechtsanwalt im Zusammenhang mit der Rechtsberatung erfahren hat, unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht (tajemnica adwokacka).

Was sollte ich zum ersten Termin mitbringen?

Alle Unterlagen zur Sache: Verträge, Schreiben des Gerichts oder der Behörde samt Umschlag (das Zustellungsdatum ist für die Fristen maßgeblich), Korrespondenz, Rechnungen, Fotos. Es empfiehlt sich, den Ablauf der Ereignisse aufzuschreiben – ein paar Sätze mit Daten. Bei umfangreichen Unterlagen können Sie diese vorab per E-Mail schicken.

Bekomme ich die Anwaltskosten erstattet, wenn ich gewinne?

Grundsätzlich ja. In polnischen Zivilsachen erstattet die unterliegende Partei dem Gegner die Prozesskosten (koszty procesu), einschließlich der Vergütung des Bevollmächtigten (Art. 98 k.p.c.). Das Gericht spricht sie jedoch nach den Sätzen einer Verordnung zu, die niedriger sein können als die mit der Kanzlei vereinbarte Vergütung. Das gilt auch umgekehrt: Wer verliert, muss mit den Kosten des Gegners rechnen. Das Kostenrisiko besprechen wir vor Einreichung der Klage (pozew).

Bieten Sie kostenlose Beratung an?

Unsere Kanzlei arbeitet entgeltlich – die Regeln beschreiben wir auf der Seite Vergütungsgrundsätze (auf Polnisch). Wer sich Rechtsberatung nicht leisten kann, kann die unentgeltliche Rechtshilfe (nieodpłatna pomoc prawna) in den von den Landkreisen (powiaty) betriebenen Beratungsstellen nutzen und in einem Gerichtsverfahren die Befreiung von den Gerichtskosten (zwolnienie od kosztów sądowych) sowie die Beiordnung eines Anwalts (pełnomocnik z urzędu) beantragen.

Ich habe einen Zahlungsbefehl erhalten. Wie viel Zeit habe ich?

Die Frist steht im Zahlungsbefehl. Wurde ein Zahlungsbefehl (nakaz zapłaty) im polnischen Mahnverfahren (postępowanie upominawcze) in Polen zugestellt, beträgt die Frist für den Widerspruch (sprzeciw) zwei Wochen ab Zustellung (Art. 480² k.p.c.). Nach Fristablauf wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig und kann an den Gerichtsvollzieher (komornik) gehen. Im Widerspruch oder in den Einwendungen (zarzuty) müssen sofort alle Einwände, Tatsachen und Beweise vorgebracht werden – deshalb sollten Sie nicht bis zu den letzten Tagen warten.

Ich habe einen Brief vom Gericht nicht abgeholt, es gab nur eine Benachrichtigung. Was nun?

Die Sendung wird 7 Tage bei der Post bereitgehalten, danach hinterlässt der Briefträger eine zweite Benachrichtigung (awizo) für weitere 7 Tage (Art. 139 § 1 k.p.c.). Ein nicht abgeholtes Schreiben kann das Gericht als zugestellt ansehen – die Fristen laufen dann, obwohl Sie den Inhalt nicht kennen. Das erste Schriftstück in einem Verfahren, z. B. die Klage, kann das Gericht auch durch einen Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Haben Sie eine Frist ohne eigenes Verschulden versäumt, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung (wniosek o przywrócenie terminu) innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen (Art. 169 § 1 k.p.c.).

Wie viel Zeit habe ich für die Berufung?

In polnischen Zivilsachen muss zunächst die Zustellung des Urteils mit schriftlicher Begründung (uzasadnienie) beantragt werden – innerhalb einer Woche nach Verkündung des Urteils (Art. 328 § 1 k.p.c.). Die Berufung (apelacja) wird innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils mit Begründung eingelegt (Art. 369 § 1 k.p.c.). In Strafsachen ist der Antrag auf Begründung innerhalb von 7 Tagen nach Urteilsverkündung zu stellen und die Berufung innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Urteils mit Begründung einzulegen (Art. 422 § 1 und Art. 445 § 1 k.p.k.). Wer die Frist für den Begründungsantrag versäumt, verliert in der Regel den Weg zur Berufung.

Die Polizei hat einen Angehörigen festgenommen. Was tun?

Rufen Sie uns an: 790 377 775. Der Festgenommene hat das Recht, unverzüglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt (adwokat) zu verlangen (Art. 245 § 1 k.p.k.). Finden Sie heraus, wo er festgehalten wird und in welcher Sache. Bereiten Sie Unterlagen zu Arbeit, Wohnsitz und Familie des Festgenommenen vor – sie können in der Sitzung über die Untersuchungshaft (tymczasowe aresztowanie) nützlich sein. Nehmen Sie in der Sache keinen Kontakt zum Geschädigten oder zu Zeugen auf. Mehr zur Untersuchungshaft: Veto zur Reform der Strafprozessordnung (auf Polnisch).

Können Sie ein Mandat von einem anderen Anwalt übernehmen?

Ja. Wir benötigen Zugang zu den Akten und Informationen über laufende Fristen. Die bisherige Vollmacht (pełnomocnictwo) kündigt der Mandant oder der bisherige Bevollmächtigte, und wir zeigen die neue Vollmacht beim Gericht an. Die Einarbeitung in die Akten eines laufenden Verfahrens braucht Zeit – melden Sie sich deshalb, bevor eine Frist näher rückt.

Übernehmen Sie Mandate außerhalb von Danzig?

Ja. Ein Rechtsanwalt kann vor Gerichten und Behörden in ganz Polen auftreten. In Sachen außerhalb der Dreistadt (Trójmiasto) erledigen wir einen Teil der Tätigkeiten aus der Ferne – Verhandlungen finden immer häufiger online statt, und Schriftsätze reichen wir elektronisch ein. Die Bedingungen, auch die Reisekosten, vereinbaren wir vor Beginn der Zusammenarbeit.

Wie erteile ich eine Vollmacht, wenn ich nicht in die Kanzlei kommen kann?

Eine elektronische Vollmacht wird mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, einer Vertrauenssignatur (podpis zaufany, über das Vertrauensprofil – profil zaufany) oder einer persönlichen Signatur des elektronischen Personalausweises (podpis osobisty, e-dowód) unterzeichnet (Art. 89 § 1² k.p.c.). Sie können auch das unterschriebene Original per Post schicken. Für eine bei Gericht oder Behörde eingereichte Vollmacht fällt grundsätzlich eine Stempelgebühr (opłata skarbowa) von 17 PLN an.

Worin unterscheidet sich ein Rechtsanwalt (adwokat) von einem Rechtsberater (radca prawny)?

Die Befugnisse sind sehr ähnlich: Beide beraten und vertreten Mandanten vor Gerichten und Behörden, und seit dem 1. Juli 2015 kann auch ein Rechtsberater Verteidiger in Strafsachen sein (Art. 82 k.p.k.). Der Unterschied betrifft vor allem die Art der Berufsausübung – ein Rechtsanwalt darf nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen (Art. 4b des polnischen Rechtsanwaltsgesetzes, Prawo o adwokaturze); er ist in einer Kanzlei, einem Anwaltskollektiv (zespół adwokacki) oder einer Gesellschaft tätig.

Können Sie ein Mandat gegen eine Person oder Firma übernehmen, die Sie vertreten haben?

Bevor wir ein Mandat annehmen, prüfen wir, ob ein Interessenkonflikt besteht. Haben wir die Gegenseite in derselben oder einer damit zusammenhängenden Sache vertreten, nehmen wir das Mandat nicht an. Das ergibt sich aus dem anwaltlichen Berufsrecht und schützt beide Mandanten sowie das Anwaltsgeheimnis (tajemnica adwokacka).

Anrufen: +48 790 377 775